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Liste aller aktuellen Förderer (PDF)

Deutschkurse/ Integrationskurse / berufsbezogene Deutschkurse

 

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Wer in Deutschland arbeiten möchte, sollte Deutsch sprechen und schreiben können. Je nach Beruf und Arbeitgeber empfehlen sich Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder höher.

Es gibt normale und spezielle Deutschkurse.

 

1. „Normale“ Deutschkurse

Für Deutschkursanbieter bitte an das Regionalbüro für berufliche Fortbildung wenden:

Regionalbüro für berufliche Fortbildung Tuttlingen
Obere Hauptstraße 4, 78532 Tuttlingen
Tel.: 07461-72717
Email: tuttlingen@regionalbuero-bw.de

2. Spezielle Deutschkurse

a) ohne Deutschkenntnisse:

Integrationskurs (=Deutsch- und Orientierungskurs)

Inhalt: Deutsch (bis maximal B1) und Themen wie: deutsche Rechtsordnung, Geschichte, Kultur und Werte.

Wie melde ich mich an:

  • „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“-Antrag für einen Integrationskurs ausfüllen (Antrag gibt es bei Sprachschulen oder Migrationsberatungen)
  • Antwort kommt telefonisch oder per Mail  (kann 2-3 Wochen dauern).
  • Kurse können evtl. finanziell gefördert werden bei einer geringen Eigenbeteiligung des Teilnehmers. Dies gilt nur, wenn Förderantrag genehmigt wurde.
  • Man muss nicht „arbeitssuchend“ sein. Es ist aber sinnvoll, sich arbeitssuchend zu melden, wegen weiterer Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit.

b) mit Deutschkenntnissen (ab vollendetem Niveau A1):

Berufsbezogener Deutschkurs (1 Kurs pro Quartal)

Fachwortschatz, Grammatik, schriftliche und mündliche Kommunikation, die  bei  einer bestimmten Arbeit gebraucht werden.

Art der Kurse:

  • gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und ESF
  • kostenpflichtig für Beschäftigte (Teilnahmegebühr 3,20 € pro Unterrichtseinheit)

Es kann teilnehmen, wer:

  • Migrationshintergrund hat
  • geringe Deutschkenntnisse hat + zu wenig qualifiziert ist, um Arbeit zu finden.
  • arbeitssuchend gemeldet ist (mit SGB II „Hartz IV“ oder SGB III=Arbeitslosengeld)
  • an den Bundesprogrammen „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ oder „ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II“ teilnimmt
  • Deutschkenntnisse braucht, um seinen Job zu sichern
  • einen Integrationskurs absolviert oder ausreichende Deutschkenntnisse hat

Beratung, Kompetenzfeststellung (d.h. Check des Sprachniveaus)

  • Landkreis Rottweil + Tuttlingen:  DAA, Frau Berger, Tel.:  07431/3339
  • Schwarzwald-Baar-Kreis: Vatter Bildungszentrum, Frau Blessing, Tel.: 07721-58288

Hier gibt es eine Liste mit allen Sprachschulen in der Region, die berufsbezogene Sprachkurse anbieten.

Weitere Sprachschulen,

(die nicht im Netzwerk für berufliche Fortbildung Mitglied sind), finden Sie hier www.webgis.bamf.de

Tipp:

Prepare-Programm der Dualen Hochschule Baden-Württemberg VS:
Kurs zur Vorbereitung auf ein Hochschulstudium in Baden-Württemberg.
Mehr Infos

Alle Angaben ohne Garantie oder Anspruch auf Vollständigkeit.

Unterstützt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

 

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Tel.: 07461-72717
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a) ohne Deutschkenntnisse:

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  • gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und ESF
  • kostenpflichtig für Beschäftigte (Teilnahmegebühr 3,20 € pro Unterrichtseinheit)

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  • Migrationshintergrund hat
  • geringe Deutschkenntnisse hat + zu wenig qualifiziert ist, um Arbeit zu finden.
  • arbeitssuchend gemeldet ist (mit SGB II „Hartz IV“ oder SGB III=Arbeitslosengeld)
  • an den Bundesprogrammen „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ oder „ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II“ teilnimmt
  • Deutschkenntnisse braucht, um seinen Job zu sichern
  • einen Integrationskurs absolviert oder ausreichende Deutschkenntnisse hat

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  • Landkreis Rottweil + Tuttlingen:  DAA, Frau Berger, Tel.:  07431/3339
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